Glas - Elemente in Wänden und Türen lassen Räumlichkeiten
hell und freundlich erscheinen .
Diese können für Mensch und Tier ( z.B. Vögel ) aber
auch eine Gefahr darstellen .
Glas - Elemente sollten deshalb mit Auflaufschutz
( Sicherheits - Markierungen ) versehen sein,
sofern dies nicht ohnehin vorgeschrieben ist .
Neubauten mit Publikumsverkehr werden bauaufsichtlich
nur abgenommen,
wenn die Durchgangs - Glas - Elemente ausreichend mit Auflaufschutz
als Sicherheits - Markierungen
nach den Richtlinien der .Arbeits
- Stätten - Verordnung. (
ArbStättV ) .gekennzeichnet sind
.
Gleiches gilt für bereits vorhandene
Bausubstanz im Zuge von Restaurierungen etc..
Einsatz-Bereiche für Auflaufschutz (
Sicherheits - Markierungen ) sind im wesentlichen Glastüren,
Automatik - Glastüren, Glas - Trennwand - Systeme,
Fenster, Schaufenster ( z.B. auch die AMIRAN - Gläser der SCHOTT
- Glaswerke ) .
Die bisher bekannt gewordene Rechtsprechung
zeigt die ernsten, insbesondere schadensersatzträchtigen Konsequenzen
des Nichtanbringens erforderlichen Auflaufschutzes ( Sicherheits
- Markierungen ) .
Derartig negative Folgen können mit dem
..GLASMA
- Vor - Ort - Beschichtungs - System..
vermieden werden,
- auch wenn das Aufbringen eines Auflaufschutzes ( Sicherheits -
Markierungen ) vor Inbetriebnahme vergessen worden sein sollte .
HINWEIS : Das Motiv für den Auflaufschutz
bzw. die Sicherheits - Markierungen
..................sollte nicht zu dezent
erscheinen, - dieses. muss
.erkannt werden können !