Auflaufschutz / Sicherheits - Markierungen........... ... zur...... - Hauptseite

Glas - Elemente in Wänden und Türen lassen Räumlichkeiten hell und freundlich erscheinen .
Diese können für Mensch und Tier ( z.B. Vögel ) aber auch eine Gefahr darstellen .

Glas - Elemente sollten deshalb mit Auflaufschutz ( Sicherheits - Markierungen ) versehen sein,
sofern dies nicht ohnehin vorgeschrieben ist .

Neubauten mit Publikumsverkehr werden bauaufsichtlich nur abgenommen,
wenn die Durchgangs - Glas - Elemente ausreichend mit  Auflaufschutz  als Sicherheits - Markierungen
nach den Richtlinien der .Arbeits - Stätten - Verordnung. ( ArbStättV ) .gekennzeichnet sind .

Gleiches gilt für bereits vorhandene Bausubstanz im Zuge von Restaurierungen etc..

Einsatz-Bereiche für Auflaufschutz ( Sicherheits - Markierungen ) sind im wesentlichen Glastüren,
Automatik - Glastüren, Glas - Trennwand - Systeme,
Fenster, Schaufenster ( z.B. auch die AMIRAN - Gläser der SCHOTT - Glaswerke ) .

Die bisher bekannt gewordene Rechtsprechung zeigt die ernsten, insbesondere schadensersatzträchtigen Konsequenzen des Nichtanbringens erforderlichen Auflaufschutzes ( Sicherheits - Markierungen ) .

Derartig negative Folgen können mit dem ..GLASMA - Vor - Ort - Beschichtungs - System.. vermieden werden,
- auch wenn das Aufbringen eines Auflaufschutzes ( Sicherheits - Markierungen ) vor Inbetriebnahme vergessen worden sein sollte .

HINWEIS : Das Motiv für den Auflaufschutz bzw. die Sicherheits - Markierungen
..................sollte nicht zu dezent erscheinen, - dieses.
muss .erkannt werden können !


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